Fußleistenpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | Die Fußleistenpflicht regelt die Angaben eines Unternehmens in deren Kommunikation. In der Regel wird auf Geschäftsbriefen, Fax oder e-mails eine einheitliche Signaturen verwendet. Die Fußleistenpflicht ist gestzlich verpflichtend für alle wirtschaftlich tätigen Organisationen, also unter anderem auch für Vereine. | + | Die '''Fußleistenpflicht''' regelt die Angaben eines Unternehmens in deren Kommunikation. In der Regel wird auf Geschäftsbriefen, Fax oder e-mails eine einheitliche '''Signaturen''' verwendet. Die Fußleistenpflicht ist gestzlich verpflichtend für alle wirtschaftlich tätigen Organisationen, also unter anderem auch für Vereine. |
== Allgemeines== | == Allgemeines== | ||
| Zeile 31: | Zeile 31: | ||
Sitz: München; Amtsgericht München VR4210 | Sitz: München; Amtsgericht München VR4210 | ||
Vertreter (§ 26 BGB): Günther Lommer (Präsident), Jörg Ammon, Bernd Kränzle, Otto Marchner, Harald Stempfer | Vertreter (§ 26 BGB): Günther Lommer (Präsident), Jörg Ammon, Bernd Kränzle, Otto Marchner, Harald Stempfer | ||
| + | |||
| + | == Weblinks == | ||
| + | * Aufgezählter Listeneintrag | ||
| + | Angaben auf Geschäftsbriefen von der IHK Nürnberg http://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Publikationen/Recht-Steuern/Angaben-auf-Geschaeftsbriefen_112.pdf | ||
| + | |||
| + | == Einzelnachweise == | ||
| + | |||
[[Kategorie: Vereinsrecht]] | [[Kategorie: Vereinsrecht]] | ||
Version vom 20. August 2014, 13:22 Uhr
Die Fußleistenpflicht regelt die Angaben eines Unternehmens in deren Kommunikation. In der Regel wird auf Geschäftsbriefen, Fax oder e-mails eine einheitliche Signaturen verwendet. Die Fußleistenpflicht ist gestzlich verpflichtend für alle wirtschaftlich tätigen Organisationen, also unter anderem auch für Vereine.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Geschäftsbriefe gleich welcher Art (Briefbögen, Faxe, E-Mails etc.) unterliegen durch die Einführung des Gesetzes über das elektronische Handelsregister, Genossenschaftsregister und Unternehmensregister (EHUG) der sog. Fußleistenpflicht, d.h. es müssen gewisse Angaben über Unternehmensdetails gemacht werden. Allerdings gelten diese Regelungen nur für Unternehmen, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, wohingegen es für eingetragene Vereine keine entsprechende Regelung gibt. Allerdings müssen Sportvereine, die Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung sind (z.B. als Reiseveranstalter) in ihrer Geschäftskorrespondenz Angaben machen.
Inhalt
- Name des Vereins
- Rechtsformzusatz (e.V.)
- Vollständige Anschrift (Sitz des Vereins)
- Gesetzlicher Vorstand
- Amtsgericht
- Vereinsregisternummer
Falls eine aussagekräftige Website vorhanden ist, gehört diese ebenfalls mit in die Signatur.
Signatur der BLSV
Vorname Name des Mitarbeiters
Stellenbezeichung Geschäftsbereich X – Bezeichnung
Bayerischer Landes-Sportverband e.V. Georg-Brauchle-Ring 93 80992 München Telefon: +49 (0)89 / 15702-Nummer der Nebenstelle Fax: E-Mail: persönliche mail Adresse URL: www.blsv.de
Sitz: München; Amtsgericht München VR4210 Vertreter (§ 26 BGB): Günther Lommer (Präsident), Jörg Ammon, Bernd Kränzle, Otto Marchner, Harald Stempfer
Weblinks
- Aufgezählter Listeneintrag
Angaben auf Geschäftsbriefen von der IHK Nürnberg http://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Publikationen/Recht-Steuern/Angaben-auf-Geschaeftsbriefen_112.pdf