Freiwillige Ehrenamtsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 6. März 2015, 12:51 Uhr
Die Freiwilligen Ehrenamtsversicherung genießen Personen über die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG, gesetzliche Unfallversicherung), die außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses in nicht nur geringem Umfang, das heißt regelmäßig oder bei einmaligem Arbeitseinsatz mehr als zwei Stunden, dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugängliche Tätigkeiten unentgeltlich für den gemeinnützigen Sportverein ausüben und hierzu nicht mitgliedschaftlich verpflichtet sind, also z.B. das Vereinsheim putzen, als Jugendtrainer tätig werden o.ä.
Allgemein
Vereine können gewählte und beauftragte Ehrenamtsträger mit einer freiwilligen Versicherung schützen.
- Was sind „Beauftragte“: Personen, die im Auftrag oder mit Einwilligung
des Vorstandes im Sportverein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen, die nicht in der Satzung verankert sein müssen. Gemeldet werden dabei nicht die Inhaber der Ehrenämter (Personen), sondern die zu versicherten Positionen, das Ehrenamt als solches, also z.B. „1. Vorsitzender“ etc. Versichert ist damit der Inhaber des Ehrenamtes zum Zeitpunkt des Schadensfalles.
Meldeverfahren
Die Anmeldung und Änderungen können online erfolgen über: @ www.blsv.de > Vereinsservice > Mitgliederverwaltung > Datenpflege Für den Zugang benötigen Sie die Vereinsnummer und die beiden Schlüssel. Dort können Sie dann jederzeit die von Ihnen bzw. Ihrem Verein bereits zur Versicherung angemeldeten Ehrenämter einsehen und ändern. Alternativ ist auch eine Anmeldung mit dem Meldeformular per Post möglich.
Quellen
@ www.blsv.de > Vereinsservice > Versicherungen > VBG oder auf der Internetseite der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft @ www.vbg.de