Fußleistenpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BLSV-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
(10 dazwischenliegende Versionen des gleichen Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die Fußleistenpflicht regelt die Angaben eines Unternehmens in deren Kommunikation. In der Regel wird auf Geschäftsbriefen, Fax oder e-mails eine einheitliche Signaturen verwendet. Die Fußleistenpflicht ist gestzlich verpflichtend für alle wirtschaftlich tätigen Organisationen, also unter anderem auch für Vereine.
+
Die '''Fußleistenpflicht''' regelt die Angaben eines Unternehmens in deren Kommunikation. In der Regel wird auf Geschäftsbriefen, Fax oder e-mails eine einheitliche '''Signaturen''' verwendet. Die Fußleistenpflicht ist gesetzlich verpflichtend für alle wirtschaftlich tätigen Organisationen, also unter anderem auch für [[Verein]]e.
  
 
== Allgemeines==
 
== Allgemeines==
Geschäftsbriefe gleich welcher Art (Briefbögen, Faxe, E-Mails etc.) unterliegen durch die Einführung des Gesetzes über das elektronische Handelsregister, Genossenschaftsregister und Unternehmensregister (EHUG) der sog. Fußleistenpflicht, d.h. es müssen gewisse Angaben über Unternehmensdetails gemacht werden. Allerdings gelten diese Regelungen nur für Unternehmen, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, wohingegen es für eingetragene Vereine keine entsprechende Regelung gibt. Allerdings müssen Sportvereine, die Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung sind (z.B. als Reiseveranstalter) in ihrer Geschäftskorrespondenz Angaben machen.
+
[[Geschäftsbriefe]] gleich welcher Art (Briefbögen, Faxe, E-Mails etc.) unterliegen durch die Einführung des Gesetzes über das elektronische Handelsregister, Genossenschaftsregister und Unternehmensregister (EHUG) der sog. Fußleistenpflicht, d.h. es müssen gewisse Angaben über Unternehmensdetails gemacht werden. Allerdings gelten diese Regelungen nur für Unternehmen, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, wohingegen es für eingetragene Vereine keine entsprechende Regelung gibt. Allerdings müssen Sportvereine, die Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung sind (z.B. als Reiseveranstalter) in ihrer Geschäftskorrespondenz Angaben machen.
  
 
== Inhalt ==
 
== Inhalt ==
 +
Ein Beispiel der korrekten Signatur des BLSV finden Sie in myblsv als Datei mit dem Namen "Einheitliche E-Mail Signatur" [https://www.myblsv.de/index.php?id=29 Link zu myblsv]
 
* Name des Vereins
 
* Name des Vereins
 
* Rechtsformzusatz (e.V.)
 
* Rechtsformzusatz (e.V.)
Zeile 14: Zeile 15:
 
Falls eine aussagekräftige Website vorhanden ist, gehört diese ebenfalls mit in die Signatur.
 
Falls eine aussagekräftige Website vorhanden ist, gehört diese ebenfalls mit in die Signatur.
  
== Signatur der BLSV ==
+
== Signatur des BLSV ==
  
 
Vorname Name des Mitarbeiters
 
Vorname Name des Mitarbeiters
Zeile 31: Zeile 32:
 
Sitz: München; Amtsgericht München VR4210
 
Sitz: München; Amtsgericht München VR4210
 
Vertreter (§ 26 BGB): Günther Lommer (Präsident), Jörg Ammon, Bernd Kränzle, Otto Marchner, Harald Stempfer
 
Vertreter (§ 26 BGB): Günther Lommer (Präsident), Jörg Ammon, Bernd Kränzle, Otto Marchner, Harald Stempfer
 +
 +
== Weblinks ==
 +
* Angaben auf Geschäftsbriefen von der IHK Nürnberg - http://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Publikationen/Recht-Steuern/Angaben-auf-Geschaeftsbriefen_112.pdf
 +
* Gewerbeordnung - Text - http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/index.html
 +
== Einzelnachweise ==
 +
  
 
[[Kategorie: Vereinsrecht]]
 
[[Kategorie: Vereinsrecht]]

Aktuelle Version vom 11. November 2014, 11:53 Uhr

Die Fußleistenpflicht regelt die Angaben eines Unternehmens in deren Kommunikation. In der Regel wird auf Geschäftsbriefen, Fax oder e-mails eine einheitliche Signaturen verwendet. Die Fußleistenpflicht ist gesetzlich verpflichtend für alle wirtschaftlich tätigen Organisationen, also unter anderem auch für Vereine.

Allgemeines

Geschäftsbriefe gleich welcher Art (Briefbögen, Faxe, E-Mails etc.) unterliegen durch die Einführung des Gesetzes über das elektronische Handelsregister, Genossenschaftsregister und Unternehmensregister (EHUG) der sog. Fußleistenpflicht, d.h. es müssen gewisse Angaben über Unternehmensdetails gemacht werden. Allerdings gelten diese Regelungen nur für Unternehmen, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, wohingegen es für eingetragene Vereine keine entsprechende Regelung gibt. Allerdings müssen Sportvereine, die Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung sind (z.B. als Reiseveranstalter) in ihrer Geschäftskorrespondenz Angaben machen.

Inhalt

Ein Beispiel der korrekten Signatur des BLSV finden Sie in myblsv als Datei mit dem Namen "Einheitliche E-Mail Signatur" Link zu myblsv

  • Name des Vereins
  • Rechtsformzusatz (e.V.)
  • Vollständige Anschrift (Sitz des Vereins)
  • Gesetzlicher Vorstand
  • Amtsgericht
  • Vereinsregisternummer

Falls eine aussagekräftige Website vorhanden ist, gehört diese ebenfalls mit in die Signatur.

Signatur des BLSV

Vorname Name des Mitarbeiters

Stellenbezeichung Geschäftsbereich X – Bezeichnung

Bayerischer Landes-Sportverband e.V. Georg-Brauchle-Ring 93 80992 München Telefon: +49 (0)89 / 15702-Nummer der Nebenstelle Fax: E-Mail: persönliche mail Adresse URL: www.blsv.de

Sitz: München; Amtsgericht München VR4210 Vertreter (§ 26 BGB): Günther Lommer (Präsident), Jörg Ammon, Bernd Kränzle, Otto Marchner, Harald Stempfer

Weblinks

Einzelnachweise