Trikotsponsoring: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Sponsor erhält für seine Leistung (Entgelt) eine umfangreiche, echte Gegenleistung in Form von öffentlichkeitswirksamer Werbung.  
 
Der Sponsor erhält für seine Leistung (Entgelt) eine umfangreiche, echte Gegenleistung in Form von öffentlichkeitswirksamer Werbung.  
  
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==Möglichkeiten zum Erwerb von Trikots==
 
Es gibt nachfolgende Möglichkeiten, Trikots / Sportkleidung / Sportgeräte mit Unterstützung von Sponsorengeldern zu erwerben.
 
Es gibt nachfolgende Möglichkeiten, Trikots / Sportkleidung / Sportgeräte mit Unterstützung von Sponsorengeldern zu erwerben.
 
Nachfolgend nur als "Trikots" bezeichnet:  
 
Nachfolgend nur als "Trikots" bezeichnet:  

Version vom 15. September 2014, 15:50 Uhr

Trikotwerbung ist eine häufige und beliebte Form des Sportsponsorings. Vor allem in Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball, Volleyball oder Basketball ist Werbung auf der Brust oder auf dem Rücken der Sportler in allen Alters- und Spielklassen zu finden. Auch Einzelsportler stellen sich als "Litfaßsäule" zur Verfügung. Ein Kommunikationsziel der Trikotwerbung ist eine größere Medienpräsenz. Das Trikot mit der Werbung des Sponsors ist häufig im Bild. Es geht also mehr um Reichweite als um andere qualitative Merkmale.

Nützliche Partner für Trikotsponsoring

  • Mannschaften mit hoher Medienpräsenz (häufig Fußball, regional unterschiedlich Handball, Basketball u. a.)
  • populäre Sportarten
  • Aufsteiger-Teams
  • Mannschaften in höheren Spielklassen
  • Spitzensportler mit hoher Medienpräsenz
  • Profisportler
  • exotische Sportarten, Extremsport mit entsprechender Medienaufmerksamkeit und Affinität zum Sponsor

Kommunikationsziele der Trikotwerbung

  • verstärkte Medienpräsenz
  • höhere Markenbekanntheit
  • Imagetransfer in sehr affinen Bereichen (Produkt und Sport hängen inhaltlich sehr eng zusammen)

Wege zur Umsetzung von Trikotwerbung im Sportsponsoring

  • Ausrüstervertrag (bei Bekleidungsherstellern und Sportartikelhändlern)
  • Sachkostenzuschuss (Vertragsgestaltung beachten, da sonst steuerschädlich!)
  • Sponsoringvertrag mit Trikotwerbung als Teil der Maßnahmenplanung
  • Werbevertrag

Trikot- und Sportkleidung im ideellen Bereich

Die Zuordnung von Trikot- und Sportkleidung zum ideellen Bereich erfolgt nur dann, wenn

  • der Sponsor das Geld für die Sportkleidung gibt, aber darauf nicht vermerkt ist
  • wenn der Sponsor freiwillig die Sportkleidung für den Verein erwirbt und diese ohne Werbeaufdruck dem Verein übergibt
  • keine vertragliche Regelung zwischen Verein und Sponsor über die Beschaffung der Sportkleidung besteht
  • der Verein die Sportkleidung erhält und sich bedankt bzw. nur durch Namensnennung und Logo auf die Unterstützung durch den Sponsor hinweist.

Beispiel

Das Finanzgericht Köln hat in einem Urteil vom 17.02.2006 entschieden, dass ein gemeinnütziger Sportverein, der unentgeltlich Trikots mit Werbeaufdruck für seine Kinder- und Jugendmannschaft erhält und nicht als Gegenleistung die Trikots bei Spielen nutzen muss, keine umsatzsteuerbare Werbeleistung erbringt. Begründet wird dieses Urteil damit, dass nur eine geringe Werbewirksamkeit durch das Tragen der Trikots zu erwarten sei. Bei den Spielen der Kinder- und Jugendmannschaften sei kaum eine Werbewirksamkeit für den Sponsor zu erwarten, weil erfahrungsgemäß überwiegend Eltern und Angehörige der Spieler und der betreuenden Vereinsmitglieder anwesend seien und kaum fremdes Publikum kommen würde. Es gäbe auch kaum Berichte oder Bilder von diesen Mannschaften in der Presse.

Einzelfall

Es ist jeder Einzelfall zu prüfen, ob und unter welchen Umständen welche Werbewirksamkeit im jeweiligen Fall vorliegt. Wenn also von den überlassenen Trikots kein Werbeeffekt für den Sponsor zu erwarten ist (bei sehr kleinem, überschaubarem Publikum oder als für das beworbene Produkt ungeeignetes Publikum), kann für die Überlassung eine Sachspende angenommen werden. Die unentgeltliche Überlassung von Trikots mit Werbeaufdruck durch Sponsoren ist als unentgeltliche Trikotwerbung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen. Die entgeltliche Überlassung von Werbung durch den Sponsor / für den Sponsor begründet immer einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Auch die Übertragung des Rechts zur Nutzung von Werbeflächen auf Trikots und Sportgeräten ist immer ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Der Verein erbringt selbst aktive Werbung. Der Sponsor erhält für seine Leistung (Entgelt) eine umfangreiche, echte Gegenleistung in Form von öffentlichkeitswirksamer Werbung.

Möglichkeiten zum Erwerb von Trikots

Es gibt nachfolgende Möglichkeiten, Trikots / Sportkleidung / Sportgeräte mit Unterstützung von Sponsorengeldern zu erwerben. Nachfolgend nur als "Trikots" bezeichnet:

Beispiel 1

Verein erwirbt Trikots ohne Werbeaufdruck aus eigenen Mitteln, Rechnung wird durch Lieferant auf den Verein ausgestellt.

  • Trikots sind für Jugendabteilung oder Mannschaften, für die kein Eintrittsgeld erhoben wird (also im ideellen Bereich des Vereins geführte Mannschaften).

Kauf der Trikots wird auf dem Kostenkonto Sportkleidung ohne Vorsteuerabzug gebucht.

  • Trikots sind für Mannschaft, für die Eintrittsgeld gezahlt wird (Zweckbetrieb sportliche Veranstaltung)

Kauf der Trikots wird auf dem Kostenkonto Sportkleidung im Zweckbetrieb mit Vorsteuerabzug verbucht.

  • Trikots sind für eine Mannschaft, in der bezahlte Sportler (ab 2008 über 400 Euro monatliches Entgelt - wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb).

Kauf der Trikots wird auf das Kostenkonto Sportkleidung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Vorsteuerabzug gebucht.

Beispiel 2

Der Verein erwirbt die Trikots ohne Werbeaufdruck wie in Beispiel eins, erhält aber dafür vom Sponsor den Rechnungsbetrag erstattet, ohne dass der Verein eine Rechnung ausstellt, als Spende.

  • Trikots für Mannschaft im ideellen Bereich - Verein kann für die Spende Zuwendungsbestätigung ausstellen.
  • Trikots für die Mannschaft im Zweckbetrieb sportliche Veranstaltung - Verein kann für diese Spende Zuwendungsbestätigung ausstellen.
  • Trikots für Mannschaft mit bezahltem Sportler-Mannschaft im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb - keine Spende - keine Zuwendungsbestätigung!

Beispiel 3

Der Verein erwirbt die Trikots wie im Beispiel eins, erstellt über den Erwerb und die Beflockung dem Sponsor eine Rechnung.

  • Trikots für Mannschaft im ideellen Bereich - Die Anschaffungskosten und Beflockungsrechnungen werden vom Verein im ideellen Bereich ohne Vorsteuerabzug auf dem Kostenkonto Sportkleidung verbucht.
  • aa) Trikots für Mannschaften Erwachsenenbereich:

Die Rechnung an den Sponsor muss im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf dem Erlöskonto Trikotwerbung (bei umsatzsteuerpflichtigem Verein mit 19% MWSt) gebucht werden.

  • ab) Trikots für Jugendmannschaften:

Die Rechnung an den Sponsor kann auch als Einnahme im ideellen Bereich erfasst werden, wenn keine öffentlichkeitswirksame Werbung vorliegt (FG Köln 17.02.2006 - siehe oben).

  • Trikots für Mannschaft im Zweckbetrieb sportliche Veranstaltung

Die Anschaffungskosten und Beflockungsrechnungen werden vom Verein im Zweckbetrieb sportliche Veranstaltungen (mit Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtigem Verein) auf dem Kostenkonto Sportkleidung verbucht. Die Rechnung an den Sponsor muss im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf dem Erlöskonto Trikotwerbung (bei umsatzsteuerpflichtigem Verein mit 19% MwSt.) gebucht werden.

  • Trikots für Mannschaft im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Die Anschaffungskosten und Beflockungsrechnungen werden vom Verein im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (mit Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtigem Verein) auf dem Kostenkonto Sportkleidung verbucht. Die Rechnung an den Sponsor muss im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf dem Erlöskonto Trikotwerbung (bei umsatzsteuerpflichtigem Verein mit 19% MwSt.) gebucht werden.

Beispiel 4

Der Sponsor erwirbt die Trikots, lässt diese beflocken, mit seinem Logo versehen und übergibt diese als "Trikotspende" an den Verein. Die Anschaffungskosten und Beflockungsrechnungen werden vom Verein verbucht. Sollte der Wert der Trikots nicht vorliegen, muss dieser im Wege einer realistischen Schätzung ermittelt werden.

  • Trikots für Mannschaft im ideellen Bereich:

aa)Trikots für Mannschaften Erwachsenenbereich: Buchung erfolgt dann: Aufwand Sportkleidung im ideellen Bereich (kein Vorsteuerabzug) an Erlöskonto Trikotwerbung (unentgeltliche) muss im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (bei umsatzsteuerpflichtigem Verein mit 19% MwSt.) gebucht werden.

  • ab)Trikots für Jugendmannschaften:

Aufwand Sportkleidung im ideellen Bereich an Einnahme im ideellen Bereich, wenn keine öffentlichkeitswirksame Werbung vorliegt (FG Köln 17.02.2006 - siehe oben).

  • Trikots für Mannschaft im Zweckbetrieb sportliche Veranstaltung:

Die Anschaffungskosten und Beflockungsrechnungen werden vom Verein im Zweckbetrieb sportliche Veranstaltungen (ohne Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtigem Verein mangels Rechnung) auf dem Kostenkonto Sportkleidung verbucht und als Einnahme im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf dem Erlöskonto (unentgeltliche) Trikotwerbung (bei umsatzsteuerpflichtigem Verein mit 19% MwSt.) gebucht.

  • Trikots für Mannschaft im steuerpflichtigen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb:

Die Anschaffungskosten und Beflockungsrechnungen werden vom Verein im steuerpflichtigen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb (ohne Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtigem Verein mangels Rechnung) auf dem Kostenkonto Sportkleidung verbucht und als Einnahme im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf dem Erlöskonto (unentgeltliche) Trikotwerbung (bei umsatzsteuerpflichtigem Verein mit 19% MwSt.) gebucht.