Vereinspauschale: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei dem Zuschuss für die Sportförderung durch den Freistaat Bayern handelt es sich um eine Vereinspauschale zur Förderung des Sportbetriebs für die gemeinnützigen Sportvereine des BLSV. | Bei dem Zuschuss für die Sportförderung durch den Freistaat Bayern handelt es sich um eine Vereinspauschale zur Förderung des Sportbetriebs für die gemeinnützigen Sportvereine des BLSV. | ||
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Die Aufnahmebedingungen für Sportvereine im BLSV sind in der Satzung und [[http://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/satzung_und_ordnungen/satzung_2013_1111.pdf Aufnahmeordnung]] des BLSV geregelt. | Die Aufnahmebedingungen für Sportvereine im BLSV sind in der Satzung und [[http://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/satzung_und_ordnungen/satzung_2013_1111.pdf Aufnahmeordnung]] des BLSV geregelt. | ||
Version vom 14. August 2014, 15:57 Uhr
Zuschuss für die Sportförderung
Bei dem Zuschuss für die Sportförderung durch den Freistaat Bayern handelt es sich um eine Vereinspauschale zur Förderung des Sportbetriebs für die gemeinnützigen Sportvereine des BLSV.
Aufnahmebedienungen
Die Aufnahmebedingungen für Sportvereine im BLSV sind in der Satzung und [Aufnahmeordnung] des BLSV geregelt.