Vereinspauschale: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Aufnahmebedienungen ===
 
=== Aufnahmebedienungen ===
Die Aufnahmebedingungen für Sportvereine im BLSV sind in der Satzung und [[http://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/satzung_und_ordnungen/satzung_2013_1111.pdf%20 Aufnahmeordnung]] des BLSV geregelt.
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Die Aufnahmebedingungen für Sportvereine im BLSV sind in der Satzung und [[http://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/satzung_und_ordnungen/satzung_2013_1111.pdf Aufnahmeordnung]] des BLSV geregelt.
  
  

Version vom 14. August 2014, 15:57 Uhr

Zuschuss für die Sportförderung

Bei dem Zuschuss für die Sportförderung durch den Freistaat Bayern handelt es sich um eine Vereinspauschale zur Förderung des Sportbetriebs für die gemeinnützigen Sportvereine des BLSV.

Aufnahmebedienungen

Die Aufnahmebedingungen für Sportvereine im BLSV sind in der Satzung und [Aufnahmeordnung] des BLSV geregelt.